Petermann

Restrukturierung und Sanierung

Petermann Rechtsanwälte unterstützt und begleitet Ihr Unternehmen bei Restrukturierungsmaßnahmen. Unsere Auftraggeber sind Unternehmen, die ein besonderes Interesse an der Entwicklung Ihres Unternehmens haben. Wir beraten die Gesellschafter und das Management zur Vermeidung einer persönlichen Haftung insbesondere bei folgenden Maßnahmen:

  • die Verlagerung, der Ausbau und/oder die Schließung von Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften
  • die Änderung der Rechtsform durch Fusion oder die Ausgliederung von Unternehmensbereichen
  • die Optimierung von Entscheidungsstrukturen (Einrichten von Beiräten, Aufsichtsräten, Stärkung von Einzelverantwortlichkeiten des Managements)
  • die Umstrukturierung aus steuerlichen Gesichtspunkten
  • der Umbau von Familiengesellschaften (z.B. zur „Entflechtung“ und Streitbeilegung)

Außerdem begleitet unser Team Sie auch in Krisenzeiten und hilft bei der Sanierung Ihres Unternehmens. Beratungsschwerpunkte sind hier u.a.:

  • die Beratung bei Einzelmaßnahmen wie Schließung oder Verkauf unrentabler Betriebsteile
  • der Assetverkauf vor oder in der Insolvenz
  • das Erarbeiten von Sanierungsplänen im Zusammenspiel von Kreditgebern und Management
  • die Verhandlung von Massenentlassungen und Sozialplänen
  • die Verhandlung von Vergleichen mit Gläubigern
  • der Schutz von Gesellschaften, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten vor der persönlichen Inanspruchnahme