Petermann

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Petermann Rechtsanwälte bietet Ihnen praxiserprobte Kompetenz im Bereich des Miet- und Pachtrechts und für die Verwaltung von Wohnungseigentum. Zu unseren Leistungen im außergerichtlichen Bereich gehören die Prüfung und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen, die Optimierung bestehender Verträge durch Anpassung an sich verändernde Rechtslagen, die Vorbereitung von Räumungsangelegenheiten, die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, die Beitreibung und die Abwehr von Forderungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis, die Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Für unsere Mandanten führen wir ebenso notwendige gerichtliche Verfahren zur Geltendmachung und Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche durch.

Sie sind gewerblicher Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften? Dann können Sie beim Abschluss von Verwalterverträgen, bei der Geltendmachung und Beitreibung von Wohngeldern, bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, bei der Vorbereitung ordnungsgemäßer Jahresabrechnungen und bei Angelegenheiten der Entziehung von Wohnungseigentumsrecht auf die Erfahrung unseres Teams bauen.