Petermann

Handelsrecht

Das im HGB geregelte Handelsrecht enthält Sondervorschriften für Rechtsgeschäfte, an denen Kaufleute und Gewerbetreibende beteiligt sind. Das Handelsrecht mutet Unternehmern einiges zu. Der Gesetzgeber hat das Handelsrecht bewusst zu einem schnellen Recht ausgestaltet und lässt wenig Raum für Fehler. Auch wenn hierdurch eine vom Gesetzgeber offenbar gewünschte Effizienz des Geschäftsverkehrs gefördert wird, kann die Rechtslage für Unternehmer unerwartet schnell zu existentiellen Problemen führen.

Kommt es zum Rechtstreit, gilt es, die Sach- und Rechtslage gründlich aber schnell zu sondieren. Hierin und in der präventiven Beratung unserer Mandanten erkennen wir unsere Aufgabe. Wir beraten und vertreten seit Jahren bundesweit Unternehmen aus den verschiedensten Branchen.

Unsere Schwerpunkte im Handelsrecht liegen in folgenden Gebieten:

  • Zulässigkeit von Firmenbezeichnungen/Verteidigung gegenüber Angriffen Dritter
  • Beratung zu Eintragungsmöglichkeiten im Handelsregister und zu Folgen der Eintragung
  • Klärung von Vertretungsregelungen
  • Beratung zu Erteilung und Eintragung von Prokura und Geschäftsführung sowie damit verbundene Haftungsfragen
  • Bilanzrecht
  • spezielle Handelsgeschäfte: Kommissionsgeschäfte, Fachgeschäfte, Speditionsgeschäfte und Lagergeschäfte
  • Handelsvertreterrecht: Der Vertrieb von Produkten über Handelsvertreter ist immer noch eine der verbreitetsten Vertriebsformen. Wir erstellen für Sie Handelsvertreterverträge, führen Vertragsverhandlungen und setzen Ansprüche durch.