Petermann

Erbrecht und Vermögensnachfolge

Zu den schwierigsten unternehmerischen Entscheidungen gehört die Regelung der Unternehmensnachfolge. Auch für Privatleute stellt sich die Frage einer möglichst reibungslosen Weitergabe des Vermögens auf die nächste Generation. Beides erfordert eine sorgfältige Planung und Organisation, damit die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens und für eine sichere Versorgung der nachfolgenden Generationen noch zu Lebzeiten richtig gestellt werden. Ziel ist dabei stets die langfristige Sicherung des Unternehmensfortbestands und der übrigen Vermögenswerte sowie die Vermeidung von Konflikten innerhalb der Familie aufgrund einer als ungerecht empfundenen Verteilung von Vermögenswerten durch die scheidende Generation.

Die erbrechtliche Beratung erfordert Weitsicht und viel Fingerspitzengefühl. Dabei berücksichtigen wir nicht nur grundsätzliche ökonomische Gegebenheiten sondern auch die individuellen Strukturen und Wünsche des jeweiligen (Familien-)Unternehmens.

Bei unserer Beratung berücksichtigen wir insbesondere die enge Verknüpfung von Nachfolgefragen mit gesellschaftsrechtlichen, familienrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten, um eine möglichst verlustfreie Übertragung von Vermögenswerten sicherzustellen.

Zu unserem Leistungsspektrum gehört dabei u.a.:

  • Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten
  • Gesetzliche Erbfolge, Vor- und Nacherbschaft, Pflichtteilsrecht
  • Übertragungsvereinbarungen zur Weitergabe von Familienvermögen an die nachfolgende Generation im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
  • Anfertigung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Gestaltungsmaßnahmen bei der Nachfolge in Familiengesellschaften/Stiftungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbengemeinschaften
  • Erbausschlagung