Petermann

Bau- und Architektenrecht

In kaum einem Rechtsgebiet wird so umfangreich und lange gerichtlich gestritten, wie im privaten Bau- und Architektenrecht. Dies beruht insbesondere auf den unzureichenden gesetzlichen Regelungen in diesem Rechtsgebiet. Aus diesem Grund werden seit Jahrzehnten höchstrichterliche Leitlinien entwickelt, die dieses Rechtsgebiet „mit Leben“ füllen. Langjährige spezialisierte anwaltliche Kenntnisse und gerichtliche Erfahrungen sind deshalb von größter Bedeutung für die erfolgreiche Beratung und Vertretung unserer Mandanten in baurechtlichen Fragen.

Das private Bau- und Architektenrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Rechten und Pflichten von Bauherren, Handwerkern, Architekten und Ingenieuren sowie Bauträgern und anderen Baubeteiligten.

Es sind viele Regelungen zu beachten, so z. B. das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die am Bau wichtige VOB (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen sowie Ausschreibungsgrundsätze), die DIN-Vorschriften und die jeweils anzuwendenden Fachregeln einzelner Gewerke. Gleichermaßen wichtig sind u.a. die Regelungen der HOAI, der MaBV und das BauFordSichG sowie viele einschlägige Fachvorschriften. Wegen der überlangen Verfahrensdauern in Bausachen sind im Vordringen auch außergerichtliche und gerichtliche Streitschlichtungsverfahren, die zu einer deutlichen Verfahrensverkürzung und Straffung führen können und nicht selten dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgen.

Petermann Rechtsanwälte steht berät Sie umfassend zu allen Fragen „am Bau“ und vertritt Sie erforderlichen Falls vor Gericht.

Beratungsbedarfbedarf besteht erfahrungsgemäß in folgenden Themengebieten:

  • Gewährleistungsrechte: Beweis eines Mangels, Abnahmestreitigkeiten, Verjährungsproblematik
  • Beweissicherung: Gerichtliches selbständiges Beweisverfahren und Privatgutachten
  • Sicherheiten am Bau: Bürgschaften, Bareinbehalte, Bauhandwerkersicherungshypothek und Bauhandwerkersicherung
  • Errichtung und Prüfung von Architektenverträgen, Handwerkerverträgen, Projektverträgen und Bauträgerverträgen